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   VGH Bayern, 20.08.2014 - 22 ZB 14.94   

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VGH Bayern, 20.08.2014 - 22 ZB 14.94 (https://dejure.org/2014,24265)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.08.2014 - 22 ZB 14.94 (https://dejure.org/2014,24265)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. August 2014 - 22 ZB 14.94 (https://dejure.org/2014,24265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Steinbruchbetrieb bei vorhandenen Fledermäusen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwRG § 2 Abs. 1; UVPG § 3c; UVPG § 12
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Steinbruchbetrieb bei vorhandenen Fledermäusen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 2014, 740
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2014 - 22 ZB 14.94
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 62 f.).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2014 - 22 ZB 14.94
    In späteren Urteilen haben das Bundesverwaltungsgericht wie auch der Verwaltungsgerichtshof an diesem eingeschränkten Prüfungsmaßstab festgehalten; Anlass, die Vereinbarkeit des § 3a Satz 4 UVPG mit dem Unionsrecht - namentlich im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 7. November 2013 ("Altrip", a.a.O.) - zu thematisieren, haben beide Gerichte nicht gesehen (BVerwG, U.v. 17.12.2013 - 4 A 1.13 - NVwZ 2014, 669, juris Rn. 26 ff.; BayVGH, U.v. 20.5.2014 - 22 A 12.40062 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2014 - 22 ZB 14.94
    Sie ist ein formalisierter Zwischenschritt mit dem Ziel einer zunächst auf die Umweltbelange beschränkten Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens im Rahmen der Abwägung aller Belange und dient als wirkungsvolle Methode, die Umweltbelange in den Abwägungsprozess einzuführen (BVerwG, U.v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 107 S. 62 f.).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2014 - 22 ZB 14.94
    Nach § 12 UVPG zu berücksichtigen sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen allerdings nicht erst dann, wenn die Umweltauswirkungen so gewichtig sind, dass sie nach Einschätzung der Behörde zu einer Versagung der Zulassung führen können (BVerwG, U.v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 30).
  • BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 20.11

    Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2014 - 22 ZB 14.94
    Die vom Kläger vorliegend zitierten Ausführungen des EuGH betreffen die mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2012 - 7 C 20.11 - NVwZ 2012, 448 gestellte dritte Vorlagefrage, ob (ohne Widerspruch zu Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG) die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs kumulativ von zwei Voraussetzungen abhängig gemacht werden dürfe, dass nämlich a) der Rechtsbehelfsführer nachweisen könne, dass aufgrund des von ihm geltend gemachten Verfahrensfehlers nach den Umständen des konkreten Falls die angegriffene Entscheidung ohne diesen Fehler möglicherweise anders ausgefallen wäre, und dass b) durch den Fehler eine materielle Rechtsposition des Klägers betroffen sei.
  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2014 - 22 ZB 14.94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Vorprüfung verfahrenslenkende Funktion und ist deshalb in ihrer Prüftiefe auf eine überschlägige Vorausschau beschränkt (Begründung des Regierungsentwurfs zu § 3c UVPG, BR-Drucks. 674/00, S. 89), mit der weiteren Folge, dass sich in einem etwaigen nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren die gerichtliche Überprüfung des Ergebnisses der Vorprüfung nach § 3a Satz 4 UVPG auf eine Plausibilitätskontrolle beschränkt (BVerwG, U.v. 20.12.2011 - 9 A 31/10 - NVwZ 2012, 575, Leitsatz 1 und juris Rn. 24, unter Hinweis auf BR-Drucks. 551/06, S. 43).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2014 - 22 ZB 14.94
    Denn die UV-Prüfung soll die Umweltbelange so herausarbeiten, dass sie in die Abwägung in gebündelter Form eingehen (BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 CN 11.03 - BVerwGE 122, 207 = Buchholz 406.251 § 17 UVPG Nr. 1 S. 6).
  • VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2014 - 22 ZB 14.94
    Mit dieser rechtlichen Beurteilung im Einklang steht auch die Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der ausgeführt hat, das Urteil des EuGH ("Altrip", a.a.O.) beziehe sich im Wesentlichen auf den Umfang des Rügerechts und bringe zum Ausdruck, dass es nicht nur möglich sein müsse, das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung (nachfolgend: UV-Prüfung), sondern auch deren fehlerhafte Durchführung geltend zu machen; eine Aussage darüber, in welchen Fällen - nach Durchführung einer UV-Vorprüfung - eine UV-Prüfung durchzuführen sei, werde hingegen in diesem Urteil nicht getroffen (HessVGH, B.v. 28.01.2014 - 9 B 2184/13 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2014 - 22 ZB 14.94
    Ein Gericht verletzt diese Pflicht jedoch grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht beantragt hat (ständige Rspr., vgl. z.B. BVerwG, B.v. 22.2.1988 - 7 B 28/88 - NVwZ 1988, 1019/1020).
  • VGH Bayern, 20.05.2014 - 22 A 12.40062

    Lärmschutzwand statt freier Sicht

    Auszug aus VGH Bayern, 20.08.2014 - 22 ZB 14.94
    In späteren Urteilen haben das Bundesverwaltungsgericht wie auch der Verwaltungsgerichtshof an diesem eingeschränkten Prüfungsmaßstab festgehalten; Anlass, die Vereinbarkeit des § 3a Satz 4 UVPG mit dem Unionsrecht - namentlich im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 7. November 2013 ("Altrip", a.a.O.) - zu thematisieren, haben beide Gerichte nicht gesehen (BVerwG, U.v. 17.12.2013 - 4 A 1.13 - NVwZ 2014, 669, juris Rn. 26 ff.; BayVGH, U.v. 20.5.2014 - 22 A 12.40062 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 ZB 11.579

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und

  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 ZB 14.1035

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Mastschweineställe; Klage der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Vorprüfung verfahrenslenkende Funktion und ist deshalb in ihrer Prüftiefe auf eine überschlägige Vorausschau beschränkt (Begründung des Regierungsentwurfs zu § 3c UVPG, BR-Drucks. 674/00, S. 89), mit der Folge, dass sich die gerichtliche Überprüfung des Ergebnisses der Vorprüfung nach § 3a Satz 4 UVPG auf eine Plausibilitätskontrolle beschränkt (BVerwG, U.v. 20.12.2011 - 9 A 31/10 - NVwZ 2012, 575, Ls. 1 und juris Rn. 24, unter Hinweis auf BR-Drucks. 551/06, S. 43; im Anschluss BayVGH, B.v. 20.8.2014 - 22 ZB 14.94 - Rn. 11), also darauf, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben des § 3c UVPG durchgeführt worden und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist, insbesondere die Behörde den Rechtsbegriff der Erheblichkeit nachteiliger Umweltauswirkungen zutreffend ausgelegt hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 - NVwZ 2014, 669, juris Rn. 32).

    Für die auch durch die Einräumung eines Einschätzungsspielraums nicht dispensierte materielle Vorprüfung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, gilt Folgendes (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 - NVwZ 2014, 669, juris Rn. 37; im Anschluss BayVGH, B.v. 20.8.2014 - 22 ZB 14.94 - Rn. 13): Nach § 3c Satz 1 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.

    Ein solcher Befund ist bei der Vorprüfung gemäß § 3c UVPG von der Genehmigungsbehörde zwar zu berücksichtigen; ihr verbleibt aber ein Einschätzungsspielraum, innerhalb dessen sie aufgrund überschlägiger Prüfung zu entscheiden hat, ob ein Vorhaben erhebliche nachteilige, nach § 12 UVPG zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann (BayVGH, B.v. 20.8.2014 - 22 ZB 14.94 - Rn. 22).

  • VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13

    Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Beurteilungsspielraum; Biotop; Brutvogel;

    Nach ständiger Rechtsprechung steht den Behörden dementsprechend grundsätzlich zum einen eine Einschätzungsprärogative im Hinblick auf die Frage zu, ob die vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen (und die eigenen Informationen der Behörde) eine geeignete Grundlage bieten, um unverzüglich (§ 3a Satz 1 UVPG) aufgrund überschlägiger Prüfung über die UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens entscheiden zu können - wobei sich die Vorprüfung nicht in einer oberflächlichen Abschätzung spekulativen Charakters erschöpfen darf (BVerwG, Urteil vom 25.06.2014 - 9 A 1.13 -, BVerwGE 150, 92-101, juris, Rn. 18; Bay. VGH, Beschluss vom 20.08.2014 - 22 ZB 14.94 -, juris, Rn. 11; VG Minden, Urteil vom 11.03.2015 - 11 K 3061/13 -, juris, Rn. 157).

    Der Schutz dieser Vögel wird insoweit nicht nur über den individuumsbezogenen Ansatz (BVerwG, Urteil vom 09.07.2009 - 4 C 12.07 -, BVerwGE 134, 166-187, Rn. 44) der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG gewährleistet, sondern auch über die - eher gebietsbezogenen - Vorschriften des UVPG (s. Appold, in: Hoppe/Beckmann, a.a.O., § 2 UVPG Rn 27 f.; Gassner, a.a.O., § 2 UVPG, Rn. 14; krit.: Bay. VGH, Beschluss vom 20.08.2014 - 22 ZB 14.94 -, juris, Rn. 18).

  • VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15

    Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen

    "Denn auch unabhängig von der Frage, ob und ggf. inwieweit sich der individuenbezogene Ansatz der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG prinzipiell für die standort- und damit schutzgebietsbezogene UVP-Vorprüfung des § 3c Satz 2 UVPG fruchtbar machen lässt (vgl. dazu mit verschiedenen Ansätzen VG Osnabrück, Urteil vom 29.07.2015 - 3 A 46/13 - , juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 M 154/12 - , juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 20.08.2014 - 22 ZB 14.94 - , juris), ist im Rahmen der standortbezogenen UVP-Vorprüfung des § 3c Satz 2 UVPG zu berücksichtigen, dass das Erfordernis einer UVP-Prüfung stets einen Bezug zwischen den betroffenen Umweltbelangen und den Schutzkriterien im Sinne von Nr. 2.3 Anlage 2 zum UVPG voraussetzt.
  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

    Denn auch unabhängig von der Frage, ob und ggf. inwieweit sich der individuenbezogene Ansatz der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG prinzipiell für die standort- und damit schutzgebietsbezogene UVP-Vorprüfung des § 3c Satz 2 UVPG fruchtbar machen lässt (vgl. dazu mit verschiedenen Ansätzen VG Osnabrück, Urteil vom 29.07.2015 - 3 A 46/13 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 M 154/12 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 20.08.2014 - 22 ZB 14.94 -, juris), ist im Rahmen der standortbezogenen UVP-Vorprüfung des § 3c Satz 2 UVPG zu berücksichtigen, dass das Erfordernis einer UVP-Prüfung stets einen Bezug zwischen den betroffenen Umweltbelangen und den Schutzkriterien im Sinne von Nr. 2.3 Anlage 2 zum UVPG voraussetzt.
  • VG Hannover, 11.12.2014 - 12 A 5865/13

    Ausbreitungsberechnung; Beurteilungsspielraum; Bioaerosol; Freifläche; Geruch;

    Weder das Bundesverwaltungsgericht (vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 - 4 A 1.13 -, juris Rn. 26 ff) noch ein Obergericht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.08.2014 - 22 ZB 14.94 -, juris Rn. 12, NuR 2014, 740; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, juris Rn. 28; Hambg.

    551/06, S. 43; BayVGH, Beschluss vom 20.08.2014 - 22 ZB 14.94 -, juris Rn. 11, NuR 2014, 740 unter Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs zu § 3 c UVPG, BR-Drs.

    674/00, S. 89; OVG NW, Urteil vom 03.12.2008 - 8 D 14/07.AK -, juris Rn. 66; vgl. auch Dienes in Hoppe/Beckmann, UVPG, Kommentar 4. Aufl. 2012, § 3 a Rn. 30.9, § 3 c Rn. 11 f), weshalb auch die gerichtliche Überprüfung des Ergebnisses einer solchen Vorprüfung nicht mehr als eine Plausibilitätskontrolle sein kann (BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 - 4 A 1.13 -, juris Rn. 32 ff; BayVGH, Beschluss vom 20.08.2014 - 22 ZB 14.94 -, juris Rn. 11, NuR 2014, 740; Dienes in Hoppe/Beckmann, UVPG, Kommentar 4. Aufl. 2012, § 3 a Rn. 30.9).

  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.458

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Die Vorprüfung hat eine verfahrenslenkende Funktion und ist deshalb in ihrer Prüftiefe auf eine überschlägige Vorausschau beschränkt (BR-Drucks. 674/00, S. 89), mit der Folge, dass sich die gerichtliche Überprüfung der Vorprüfung nach § 3a Satz 4 UVPG auf eine Plausibilitätskontrolle beschränkt (BVerwG, U.v. 20.12.2011 - U.v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 - NuR 2012, 403/405 unter Hinweis auf BR-Drucks. 551/06, S. 43; BayVGH, B.v. 20.8.2014 - 22 ZB 14.94 - Rn. 11; BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 ZB 14.1035 - Rn. 16), also darauf, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben des § 3c UVPG durchgeführt worden und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist, insbesondere die Behörde den Rechtsbegriff der Erheblichkeit nachteiliger Umweltauswirkungen zutreffend ausgelegt hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 - NVwZ 2014, 669, juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Die Vorprüfung hat eine verfahrenslenkende Funktion und ist deshalb in ihrer Prüftiefe auf eine überschlägige Vorausschau beschränkt (BR-Drucks. 674/00, S. 89), mit der Folge, dass sich die gerichtliche Überprüfung der Vorprüfung nach § 3a Satz 4 UVPG auf eine Plausibilitätskontrolle beschränkt (BVerwG, U.v. 20.12.2011 - U.v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 - NuR 2012, 403/405 unter Hinweis auf BR-Drucks. 551/06, S. 43; BayVGH, B.v. 20.8.2014 - 22 ZB 14.94 - Rn. 11; BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 ZB 14.1035 - Rn. 16), also darauf, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben des § 3c UVPG durchgeführt worden und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist, insbesondere die Behörde den Rechtsbegriff der Erheblichkeit nachteiliger Umweltauswirkungen zutreffend ausgelegt hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2013 - 4 A 1/13 - NVwZ 2014, 669, juris Rn. 32).
  • VG Osnabrück, 28.04.2016 - 2 A 89/14

    Abschneidekriterium; Beurteilungsgebiet; Bioaerosol; Biotop; Brandschutzkonzept;

    Nach ständiger Rechtsprechung steht den Behörden dementsprechend grundsätzlich zum einen eine Einschätzungsprärogative im Hinblick auf die Frage zu, ob die vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen (und die eigenen Informationen der Behörde) eine geeignete Grundlage bieten, um unverzüglich (§ 3a Satz 1 UVPG) aufgrund überschlägiger Prüfung über die UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens entscheiden zu können - wobei sich die Vorprüfung nicht in einer oberflächlichen Abschätzung spekulativen Charakters erschöpfen darf (BVerwG, Urteil vom 25.06.2014 - 9 A 1.13 -, BVerwGE 150, 92-101, juris, Rn. 18; BayVGH, Beschluss vom 20.08.2014 - 22 ZB 14.94 -, juris, Rn. 11; VG Minden, Urteil vom 11.03.2015 - 11 K 3061/13 -, juris, Rn. 157).
  • VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544

    Plangenehmigung und Bewilligung für den Neubau einer Wasserkraftanlage

    Ob eine allgemeine Vorprüfung rechtsfehlerhaft gewesen ist, bestimmt sich in tatsächlicher Hinsicht nach dem Kenntnisstand der zuständigen Behörde bis zum Abschluss der Prüfung (insgesamt hierzu: BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - juris Rn. 33, 40 m.w.N.; B.v. 20.8.2014 - 22 ZB 14.94 - juris Rn. 11 ff.).
  • VG Köln, 14.04.2015 - 14 K 4696/12

    Offenlegung der Strunde in Bergisch-Gladbach ist rechtmäßig

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. August 2014 - 22 ZB 14.94 -, juris.
  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3830

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3792

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3793

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3794

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

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